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   BGH, 13.01.1965 - 2 StR 366/64   

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https://dejure.org/1965,3228
BGH, 13.01.1965 - 2 StR 366/64 (https://dejure.org/1965,3228)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1965 - 2 StR 366/64 (https://dejure.org/1965,3228)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64 (https://dejure.org/1965,3228)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges und wegen Urkundenfälschung sowie wegen mittelbarer Falschbeurkundung - Unbefugtes Führen eines Doktortitels - Unbefugtes Führen eines Oberstentitels und Tragen einer Oberstenuniform

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 366/64
    Vielmehr ist erforderlich und genügend, daß sie räumlich und seitlich in einem so engen Zusammenhange stehen, daß sie schon äußerlich eine Einheit bilden (vgl. BGHSt 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 366/64
    In der Schilderung seines Lebensganges vom Revisionsführer vermißte Einzelheiten sind weder näher bezeichnet noch ist vorgetragen, mit Hilfe welcher Beweismittel die weitere Aufklärung hätte erfolgen müssen (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 19.02.1954 - 2 StR 643/53

    Verleitung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung - Schwere

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 366/64
    In der Entscheidung des Senats vom 19. Februar 1954 - 2 StR 643/53 -, auf die sich die Strafkammer bezieht, ist für den § 5 Abs. 1 a des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 ausgeführt, daß schon der gesetzliche Tatbestand eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluß beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammenfasse (die Entscheidung ist in GA 1954, 306 insoweit nicht richtig wiedergegeben).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Dem steht nicht entgegen, dass der jeweils mit ausgeurteilte Tatbestand des § 132a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlichen Straftat zusammenfasst, sofern nicht die zeitlichen Abstände zwischen den von dem Täter gewählten Gelegenheiten oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 2 StR 457/21 Rn. 7; Urteil vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64; Urteil vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62 Rn. 2).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 567/21

    Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (Konkurrenzen:

    Der gesetzliche Tatbestand des § 132a StGB fasst grundsätzlich eine Mehrheit natürlicher Betätigungen, die auf demselben Entschluss beruhen, zu einer einheitlich bewerteten Straftat zusammen (vgl. Senat, Urteile vom 13. Januar 1965 - 2 StR 366/64; vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62), wobei zeitliche Abstände zwischen den von einem Täter gewählten Gelegenheiten und/oder die Verschiedenheit der Sachlagen die Annahme einer Mehrheit von Taten begründen können (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1963 - 2 StR 488/62).
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